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Artikel 13 und Uploadfilter: Ein Überblick

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Seit einigen Tagen geht es im Netz hoch her. Einige propagieren bereits das Ende des Internets überhaupt. Wir haben uns gedacht, das ist ein Thema, das zum einen so wichtig ist, zum anderen aber auch für so viele Gerüchte sorgt – da sollten wir mal versuchen, vereinfacht zu erklären, was bisher überhaupt geschehen ist.

Das Wichtigste zuerst: Noch ist es nicht zu spät, denn es ist noch nichts beschlossen. Erst Ende April muss das EU-Parlament für den Gesetzesvorschlag eine Mehrheit bilden. Das kann jeder Einzelne versuchen zu verhindern.

Um was geht’s denn überhaupt?

Die EU hat sich vorgenommen, das Urheberrecht zu überarbeiten und an den Stand der Dinge der heutigen Zeit anzupassen. Das ergibt für sich gesehen erst einmal Sinn, sind viele Gesetze doch schon recht alt und schwer auf die heutige, digitale Welt anzuwenden. Den Ausschlag zu einer solchen Reform gab Günther Oettinger bereits 2016.

Vor allem das Leistungsschutzrecht und die von der Politik sogenannten Uploadfilter sorgen seitdem für Verstimmungen. War das Thema Uploadfilter eigentlich schon vom Tisch, so haben es Frankreich und Deutschland in einem Deal wiederbelebt. Nun haben sich Unterhändler auf einen Entwurf geeinigt, der eben den umstrittenen Artikel 13, in dem es um diese Uploadfilter geht, in seiner härtesten Form berücksichtigt. Es sei angemerkt, dass die Bundesregierung Uploadfilter unlängst noch als unverhältnismäßig titulierte und dies auch im Koalitionsvertrag vermerkte. Das Leistungsschutzrecht (das sog. Springer-Gesetz) hingegen ist von Artikel 13 unabhängig. Dieses wird in Artikel 11 geregelt.

Uploadfilter: Was ist das?

Die Uploadfilter sollen Urheberrechtsverletzungen schon beim Upload von Inhalten aufspüren und so Gesetzesverstößen vorbeugen. Es können Algorithmen zur Bild-, Sprach- und Texterkennung zum Einsatz kommen.

In der Praxis ist es ein sogenanntes Content-ID-System. Ein solches setzt beispielsweise auch YouTube ein. Die tatsächlichen Rechteinhaber hinterlegen bei der Plattform sogenannte Hashwerte ihrer geschützten Materialien. Beim Upload wird nun geprüft, ob der Nutzer diese verwendet. Bei einem oder mehreren positiven Ergebnissen kann der Content nicht publiziert werden.

Kritik an Uploadfiltern

Solche Filter sind natürlich relativ einfach zu missbrauchen. So befürchten viele Kritiker, dass diese Tools zur Einschränkung der Meinungsfreiheit genutzt werden können (und werden). Der Begriff der maschinellen Zensur fällt in diesem Kontext häufiger.

Weiterhin wird das sogenannte Overblocking befürchtet. Das heißt, dass Filter strenger sind, als sie sein müssten, und somit auch legale Inhalte diesen Filtern zum Opfer fallen. Auch können solche Softwares einen Kontext nicht erkennen, was diese Befürchtung weiter untermauert. Das ist insofern ein ernstzunehmender Einwand, denn Punkt 5 des Artikel 13 sieht Ausnahmen dieser Filter für Zitate, Kritik, Rezensionen (13 5a) und bei der Verwendung zum Zwecke der Karikatur, Parodie oder Pastiche (13 5b) vor. Mangels der Kontexterkennung dieser Filter bliebe nur die Möglichkeit der Prüfung durch Menschen. Dies müssten dann allerdings Muttersprachler sein, denn Kontext verstehen setzt Sprachverständnis voraus. Eine, wie wir finden, schwer zu lösende Aufgabe.

Ab wann Uploadfilter verpflichtend wären

Plattformen, die die folgenden drei Punkte erfüllen, sollen ausgenommen sein:

  • Die Plattform darf nicht älter als 3 Jahre sein.
  • Die Plattform hat unter 5 Millionen Nutzer pro Monat.
  • Die Plattform hat weniger als 10 Millionen Euro Umsatz im Jahr.

Wenn nur einer diese Punkte nicht zutrifft, müsste die Plattform Uploadfilter implementieren.

Solche Uploafilter sind viel zu teuer, um sie als Kleinstbetreiber zu erwerben. Außerdem ist damit zu rechnen, dass viele Angebote, die außerhalb der EU liegen, einfach ein Geo-Blocking-Verfahren nutzen werden, um sich abzusichern. Ähnliches konnte man auch schon nach dem Beschluss zur DSGVO beobachten.

Interessant ist auch, dass die Betreiber mit dem Artikel 13 (Absatz 1) gesetzlich diejenigen wären, die als Uploader gesehen werden. Bisher ist es so, dass der Nutzer, der das Material hochlädt, auch dafür haftbar gemacht werden kann. Wenn dem Betreiber dieser Verstoß gemeldet wird, hat er entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das würde sich dann ändern. Das Gesetz möchte, dass jeder betroffene Anbieter mit den Rechteinhabern im Vorhinein eine Lizenzvereinbarung schließt, damit die Nutzer den Content auch hochladen dürfen.

Wie das mit den Lizenzen aussehen kann, wie es um historische Daten steht und und und? Das weiß keiner, das steht nicht in dem Entwurf.

Mögliche Folgen

Da das Gesetz nun die Anbieter als diejenigen ansehen würde, die diesen Inhalt veröffentlichen, kann man davon ausgehen, dass die Vielfalt im Netz selbst darunter leiden wird, denn es ist meines Erachtens einfach nicht praktikabel. So würden dann die großen amerikanischen Plattformen ihre Marktmacht noch weiter ausbauen. Kleine Startups aus Europa wären für sie keine Gefahr mehr. Mangels Lizenzierungen mit jedem möglichen und nötigen Urheber würde die Welt sehr viele kreative Inhalte nie zu Gesicht bekommen.

Diese Befürchtung äußerte beispielsweise auch YouTube Chefin Susan Wojcicki im Oktober 2018. In einem Blogbeitrag schrieb sie, sollten die Plattformen unmittelbar für die Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haftbar gemacht werden können, „könnten die potenziellen Verpflichtungen so groß werden, dass kein Unternehmen ein solches finanzielles Risiko übernehmen könne“. Eine direkte Konsequenz bzw. Lösung aus der Sicht von YouTube wäre es, EU-Nutzer bei strittigem Inhalt einfach vorsichtshalber auszuschließen.

YouTubes Ausblick auf die EU-Urheberrechtsreform, © YouTube
So könnte YouTube für EU-Nutzer bald aussehen. (C) YouTube

Was kann jeder dagegen tun?

Wenn es das ist, was ihr wollt, müsst ihr nichts weiter tun. Schließt einfach das Browserfenster und lebt eurer Leben.

Solltet ihr euch damit nicht anfreunden, so ist es wohl an der Zeit zu handeln Die Möglichkeiten:

Die Petition

Bereits über 4,5 Millionen Unterschriften, aber es zählt jede weitere!

https://www.change.org/p/stoppt-die-zensurmaschine-rettet-das-internet-uploadfilter-artikel13-saveyourinternet/u/24170007

Demonstrationen

Die Webseite savetheinternet bietet eine gute Übersicht, wo Demos stattfinden. Eine erste Demo mit rund 2.000 Teilnehmern fand gestern in Köln statt. Für den Vorlauf von nur 2 Tagen, eine beachtliche Zahl! Viele weitere Demos sollen folgen. Für den 23. März sind beispielsweise bundesweite Demonstrationen geplant.

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@HerrNewstime twitterte von der Kölner Demo

Schreibt eurem Abgeordneten

Die Seite Save Your Internet hat eine Liste samt Abstimmungsverhalten und Kontaktdaten auf die Beine gestellt. Hier könnt ihr den Politikern, die (in der Liste rot markiert) für diesen Gesetzesentwurf gestimmt haben, eure Meinung geigen! Textvorlagen und allgemeine Tipps könnten dabei auch hilfreich sein.

Geht wählen!

Alle oben genannten Möglichkeiten sind gute Wege. Der beste jedoch ist die Wahl selbst. Wir als Wähler sind dafür verantwortlich, wer unsere Interessen vertritt und wer dieses Vertrauen nicht mehr genießen sollte. Am 23. Mai 2019 ist eure Chance. Da kann es allerdings schon zu spät sein, denn das EU-Parlament wird das Gesetz voraussichtlich Ende April zur Abstimmung bringen. Daher ist es um so wichtiger, sich auf mehreren Wegen Gehör zu verschaffen!

Weitere Informationen

Das war nur sehr grob umschrieben, worum es im Kern geht. Wir sind keine Rechtsgelehrten, sondern ein einfacher Blog zu einem völlig anderen Thema. Dennoch erachten wir das Thema als zu wichtig, um es einfach zu ignorieren. Des Öfteren haben wir nur YouTube als Beispiel genommen. Natürlich würde ein Artikel 13 auch andere Plattformen wie soziale Netzwerke etc. betreffen.

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